„nöGIG“ gescheitert, „GYG“ soll den Karren aus dem Graben ziehen

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Am 3. April 2017 startete das Projekt „Ausbau der Glasfaserinfrastruktur für das Ybbstal“. Das erklärte Ziel war, eine Glasfaserinfrastruktur auch in die entlegensten Winkel unserer Region zu bringen. Vor den letzten Landtagswahlen und auch noch vor den letzten Gemeinderatswahlen wurden dabei von politischen Verantwortungsträgern viele Versprechen gegeben. Heute wissen wir, dass diese Versprechungen bis jetzt nicht erfüllt werden konnten. Fakt ist, dass zwei Drittel der „nöGIG“ (niederösterreichische Glasfaserinfrastrukturgesellschaft), nach dem Ausbau der Glasfaserinfrastruktur in den Ballungszentren, vom Land Niederösterreich an private Investoren (unter anderen an ein Versicherungsunternehmen) verkauft wurden. Damit stockt nun der Ausbau der Randgebiete im ganzen Ybbstal, da die neuen Eigentümer offensichtlich keine weiteren Investitionen in den Netzausbau tätigen wollen.

Als Antwort darauf gründen nun 7 Ybbstal-Gemeinden (Waidhofen/Ybbs, Ybbsitz, Hollenstein, St. Georgen am Reith, Göstling, Opponitz und Lunz) eine eigene Gesellschaft, die Glasfaser Ybbstal GmbH („GYG“) um als Auftragnehmer selbst den Ausbau der Glasfaserinfrastruktur voranzutreiben und bis 2025 fertigzustellen. Ohne diesen Schritt der 7 Gemeinden würden die Förderungen verfallen und das Projekt „flächendeckender Glasfaserausbau im Ybbstal“ wäre als gescheitert anzusehen.

Als SPÖ-Fraktion im Lunzer Gemeinderat ist uns die Fertigstellung der Glasfaserinfrastruktur in der Region ein besonders wichtiges Anliegen, da es vor allem um Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen in der Zukunft geht. Dementsprechend haben wir auch in der gestrigen Gemeinderatsitzung der Gesellschaftsgründung zugestimmt. Kritisch betrachten wir die vorgesehene Installierung des Abg.z.NR Andreas Hanger zum ehrenamtlichen Geschäftsführer. Wir sind der Ansicht, dass es hier professionelles, mit der Technologie vertrautes, Personal braucht um ein nochmaliges Scheitern zu vermeiden (Abg.z.NR Hanger bekleidet allein derzeit schon 11 Funktionen!). Wir haben angeregt, dass für den Geschäftsführer zumindest eine Geschäftsordnung erlassen werden soll, in der die Vertretungsbefugnis des Geschäftsführers im Detail geregelt wird. Ohne einer solchen Regelung wäre der Geschäftsführer allein zeichnungsberechtigt und damit das „Vier-Augen-Prinzip“ unterlaufen.

Die Gemeinde Lunz wird 23 % an der „GYG“ (Stammeinlage € 35.000,–) halten. In der Generalversammlung der „GYG“ wird Bgm. Josef Schachner die Belange unserer Gemeinde vertreten und übernimmt damit die Verantwortung, dass diese auch um- und durchgesetzt werden.

 

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