Corona Maßnahmen 17.11.2020

 in der Kategorie COVID-19 Services Lunz am See, Lunz Aktuell

Geschätzte Lunzerinnen und Lunzer, liebe Jugend!

Ab morgen, 17.11.2020 gelten neue Lockdown-Maßnahmen für Österreich. Wir ersuchen diese Maßnahmen einzuhalten und jegliche aufschiebbaren Kontakte zu vermeiden.

„Wir sind der Meinung, dass es grundfalsch ist, Schulen zu schließen. Nationale und internationale Studien belegen, dass Kinder in Schulen kein relevanter Infektionstreiber sind. Natürlich können sich Kinder infizieren, aber sie haben nur ein Zehntel der Infektionsrate von Erwachsenen. Aktuelle AGES-Daten belegen zudem, dass die 15 bis 18-jährigen OberstufenschülerInnen, die bereits seit über zwei Wochen im Distance Learning sind, eine höhere (!) Infektionshäufigkeit zeigen als noch zuvor im normalen Schulbetrieb.“

Leider hat die parlamentarische Mehrheit entschieden, Schulen und Kindergärten – versehen mit einem ungenau definierten Betreuungsangebot – zu schließen. Dies wird in den nächsten drei Wochen eine riesige Herausforderung für viele Familien darstellen. Nutzen Sie bitte dieses Betreuungsangebot der örtlichen Einrichtungen (MS, Vs und Kindergarten).

Auf diesem Weg wünsche ich allen ganz viel Gesundheit und den erkrankten Mitbürgerinnen und Mitbürgern eine baldige Genesung!

Ihr Andreas Danner

Lockdown im Überblick:

Ausgangsbeschränkungen (ganztags): Der eigene private Wohnraum darf nur mehr für die Arbeit, Deckung von Grundbedürfnissen, Hilfe- oder Pflegeleistungen für andere, Bewegung an der frischen Luft bzw. Erholung und zum Besuch religiöser Einrichtungen verlassen werden. Raus darf man auch zur Abwendung von unmittelbaren Gefahren für Leib, Leben und Eigentum.

Handel, Dienstleistungen und Gastronomie: Der Handel und körpernahe Dienstleistungen (wie etwa Friseur- und Kosmetikstudios sowie Massagepraxen) werden geschlossen. Weiter offen hat der gesamte Lebensmittelhandel, der Gesundheitsbereich, der Agrar- und Tierfutterhandel, Tankstellen, Banken, die Post, Handyshops, Trafiken, Abfallentsorger, Putzereien und Kfz- sowie Fahrrad-Werkstätten. Die Öffnungszeiten bleiben auf 6.00 bis 19.00 Uhr beschränkt. Die gesamte Gastronomie bleibt für den Kundenbetrieb geschlossen. Abholung von Speisen und Getränken ist zwischen 6.00 und 19.00 Uhr gestattet. Lieferservices bleiben rund um die Uhr erlaubt.

Schulen und Kindergärten: Schulen stellen auf Distance-Learning um. In Kindergärten besteht eingeschränkter Betrieb mit erhöhten Sicherheitsmaßnahmen. Bei Bedarf gibt es in Schulen und in den Kindergärten eine Betreuungsmöglichkeit.

Veranstaltungen: Veranstaltungen bleiben untersagt. Ausgenommen sind u. a. Demonstrationen, religiöse Veranstaltungen sowie Partei- und Politikveranstaltungen.

Spitäler, Alters- und Pflegeheime: In Spitäler und Pflegeeinrichtungen ist nur noch ein Besuch pro Woche und Patientin bzw. Patient möglich. Schwangere dürfen vor und nach der Geburt von einer Person, Minderjährige und unterstützungsbedürftige Personen von zwei Personen begleitet werden. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen einmal pro Woche einen Coronavirus-Test machen.

Begräbnisse und Religionsausübung: An Begräbnissen dürfen wie bisher maximal 50 Personen teilnehmen. In Innenräumen von Religionsgemeinschaften muss jedenfalls ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.

Homeoffice: Homeoffice soll überall dort umgesetzt werden, wo es möglich ist.

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