GR-Sitzung vom 2. 7. 2020
Details zu den von der SPÖ-Fraktion eingebrachten Tagesordnungspunkten:
- Investitionsprogramm des Finanzministers: Unserer Gemeinde stehen aus diesem Titel € 187.000,– zur Verfügung. Um an diese Finanzmittel zu kommen, muss die Gemeinde in den Jahren 2020 – 2021 Investitionen tätigen, die dann bis zu 50 % aus diesem Programm finanziert werden dürfen. Eine weitere Voraussetzung für den Zugriff auf diese Mittel ist, dass die geförderten Projekte zum Gemeinwohl der Gemeinde stehen und dem Gemeindeeigentum zuzurechnen ist. Eine Zuschussfinanzierung für private Bauvorhaben ist damit nicht möglich. Naheliegend ist natürlich diese Mittel für die Belebungszone bzw. Ortskerngestaltung zu verwenden. Wir sind aber der Meinung, dass „Neue“Projekte wie zB. Pfarr-Gemeinde-Zentrum oder Wasserbauprojekte oder Volksschulsanierung zur Finanzierung anstehen. Wir haben uns letztendlich darauf verständigt, dass von den Fachausschüssen entsprechende Projektvorschläge in den nächsten Wochen eingebracht und diskutiert werden sollen.
- (Umsatz-) Förderung der Lunzer Gewerbetriebe: Unser Vorschlag zielte darauf ab, jedem Hauptwohnsitz-Haushalt einmalig einen Einkaufsgutschein im Wert von € 25,- auf Kosten der Gemeinde zukommen zu lassen. Dieser kann in jedem Betrieb oder Geschäft in Lunz eingelöst werden. Die ÖVP-Mehrheitsfraktion konnte sich damit nicht ganz anfreunden und verwies diesen Vorschlag zur weiteren Behandlung an den Gewerbe-Ausschuss. Wir glauben, dass die ÖVP hier zu einem reinen Gastronomie-bzw. Vereine-Gutschein tendiert. Wir wollten aber, dass jeder Haushalt frei entscheiden kann, in welchem Lunzer Betrieb er diesen Gutschein einsetzt. Wir haben unsererseits die Zustimmung zu einer Abänderung signalisiert, um überhaupt unsere Betriebe als Gemeinde wirtschaftlich unterstützen zu können. Wir sind guter Dinge, dass unser Vorschlag aufgegriffen wird und es zu einer Wirtschaftsunterstützung kommen wird.
- Wasserversorgung für das gesamte Gemeindegebiet: Wir wollen, dass demnächst eine genaue Bedarfserhebung der unterversorgten Ortsteile erfolgt, damit in Zukunft eine ausreichende Wasserversorgung im gesamten Gemeindegebiet sichergestellt ist. In den letzten Jahren häuften sich in den Sommermonaten die Versorgungsengpässe (z. B. Weinbergl, etc.), sodass vielfach nur durch sogenannte „Wasserfahrten“ unserer Feuerwehr die Wasserversorgung in diesen Ortsteilen aufrechterhalten werden konnte. Nachdem es Förderungen des Siedlungwasserwirtschaftsfonds (bis zu 65 % der Investitionssummen) gibt, soll unmittelbar nach der Bedarfserhebung mit der Planung begonnen werden. Laut Herrn Bürgermeister wird bereits ein Planungsbüro gesucht. Wir werden uns für ein Ortsansässiges Unternehmen mit Erfahrung aussprechen.
- Glasfaseranschluss für alle noch unversorgten Ortsteile: Wir wollen erreichen, dass auch die übrigen Ortsteile (wie z.B. Kothbergtal, Pfaffenschlag, Oisreitl etc.) in die entsprechende Planung miteinbezogen werden. Laut Herrn Bürgermeister laufen zwar die Planungen aber ein Baustart ist noch nicht in Sicht. Bis dahin werden alle Grund- bzw. Hausbesitzer, die in den unversorgten Ortsteilen Grabungsarbeiten vorhaben, ersucht, sich am Gemeindeamt zu melden, damit ein Glasfaserkabel möglichst mitverlegt werden kann.
- Geschwindigkeitsbeschränkung Hinterleiten: Nach dem behördlichen Entfernen einer angeblich illegal aufgestellten Geschwindigkeitsbeschränkung (50 km/h) wird es zu einer Verkehrsverhandlung mit der zuständigen Abteilung der BH Scheibbs kommen. Alle Mitglieder des Gemeinderates sind sich jedenfalls einig, dass in diesem Strassenbereich eine neuerliche Beschränkung der Geschwindigkeit notwendig und sinnvoll ist.
- Massnahmen zur Erhöhung der Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer und Anrainer entlang des Ybbstal-Radweges im Gemeindegebiet Lunz am See: Wir wollen erreichen, dass endlich auf die Bedürfnisse der Anrainer und Bürgerinnen und Bürger Rücksicht genommen wird. Es häufen sich nämlich die kritischen Verkehrssituationen in den Bereichen, wo der Radweg an Hausein- bzw. -ausfahrten vorbeiführt oder über Ortsstrassen bzw. Gehwegen geführt wird (z.B. Seepromenade). Hier ist eine rasche Änderung der Radwegführung erforderlich. Zur Erhöhung der Sicherheit gehören auch die Anbringung von Verkehrsspiegeln und weiterer Bodenmarkierungen (mittlerweile verblasste Markierungen gehören erneuert). GfGR Andreas Danner wollte in der Sitzung einen von ihm gespendeten Verkehrsspiegel zur raschen Montage an einer unfallgefährdeten Hausausfahrt übergeben, dabei stellte sich heraus, dass ohnehin einige Spiegel vorrätig sind, allerdings noch auf die Aufstellung warten! In diesem Zusammenhang wurde von uns auch auf die unhaltbare Situation am Seeplatz hingewiesen, die durch die Ignoranz des allgemeinen Fahr- und Halteverbotes durch Auto- und Motorradfahrer entsteht. Wir haben auch ein Gespräch mit dem Leiter unserer Polizei-Inspektion angeregt, indem um konsequentere Kontrollen des ruhenden Verkehrs ersucht werden soll.
Anzeigen von 9 Kommentaren
Einen Kommentar hinterlassen
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.
Servus Andreas,
wo ist der Seeplatz. auch Ortsansässige brauchen oft Hilfe. Danke
Kurt Pfeiller
Servus Andreas,
gibt es eigentlich im öffentlichen Bad beim See keine verordnungsbedingte Zugangsbeschränkung wie sonst in Österreich, keinen Mindestabstand beim Kassenzutritt etc. oder ist das alles egal. Oder gilt das Motto lieber „Kohle“ und erst dann St. Wolfgang
Hallo Kurt!
Soweit ich informiert bin gibt es keine Beschränkungen. Der Betreiber sollte aber zum Wohle der Gäste ein Konzept erarbeiten, dass den größtmöglichen Schutz vor COVID-19 gewährleistet. Auf die Verordnungen der Bundesregierung kann man bei der Fehleranfälligkeit leider nicht zählen.
Servus Andreas !
naja eine Verordnung gilt noch immer 10 m² / Person in öffentlichen Bädern und dann ist Schluss. bedeutet im Seebad 280 Gäste max. und nicht wie gestern über 600 Personen. Schade, dass es bei uns keinen Schutz gibt, aber Corona ist ja in Urlaub in St. Wolfgang
Entsprechend der zum heutigen Tage gültigen Empfehlungen zur Wiederöffnung von Einrichtungen nach dem Bäderhygienegesetz und der Bäderhygieneverordnung 2012 gibt es Regelungen unter anderem für Hallen- oder Freibäder, aber auch eigene für Bäder an Oberflächengewässern, wie an Seen und Flüssen.
Aus meiner Sicht ist die 10 m²-Regel für diese Badegewässer seit einiger Zeit nicht mehr maßgeblich. Jedoch ist die Einhaltung eines Mindestabstands von mindestens 1 m von Person zu Person unerlässlich (Für Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben, oder für Gäste, die in einer gemeinsamen Wohneinheit untergebracht sind, gilt diese Abstandsregel nicht).
Servus Heinz,
da muss man etwas tiefer in die Materie eindringen ,so wie es fast alle vorsorglichen Bäderbetreiber tun :
zur Planbarkeit des Besuches sollte der Kartenvorverkauf über Internet oder sonstige Vorverkaufsstellen erfolgen, damit nur wenige und planbare karten vor Ortverkauft werden müssen…
Abstandsmarkierungen von 1m im Kassenbereich
Zwischen den einzelnen Liegeplätzen muss ein Abstand von 1m in alle Richtungen eingehalten werden ….(2m+1m+1m) X (0,5m+1m+1m )= 10,00 m².wobei meine Aufliegefläche mit 0,5m zu gering erscheint. DAHER kommen die mind. 10 m².
Aber wahrscheinlich sind im Seebad ohnehin alle Badegäste aus einer Wohneinheit (NÖ).
Servus Andreas,
ist eigentlich die ganze Ortsregierung und der Gemeinderat in Lunz auf Urlaub ? In Gmunden hat der Gemeinderat dem überbordenden Tagestourismus bereits eine Schranke vorgesetzt inkl. Wohnwägen.
Ist ja bei uns nach dem heutigen Tag wohl gar kein Thema.
Hallo Kurt!
Ich gebe dir Recht. Es wäre dringend notwendig, die Anrainer an solchen Tagen von Lärm und Verkehr zu entlasten und ein geeignetes Besucherlenkungs- und Verkehrslenkungskonzept zu erarbeiten. Andere machen das sichtlich besser! Lg
Servus Klaus Maderthaner und unbekannter Planleser !
der Plan* liegt sicher am Gemeindeamt auf, zumal er ja lt. Bauordnung sogar eine Bauverhandlung durchlaufen hätte müssen.
*Gemeint ist jener der Belebungszone