Eltern für den Fortbestand der Krabbelstube
Bei der Gemeinderatssitzung am Mittwoch den 15.04.2022 besuchten uns am Beginn der Sitzung Milan, Theresa, Thekla, Cora und Rafael. Ihre Eltern haben gemeinsam mit anderen Eltern eine Bedarfserhebung bezüglich der Krabbelstube Lunz am See durchgeführt, nachdem Sie im Mai von der Schließung seitens der Gemeinde informiert wurden.
In der Krabbelstube Lunz am See dürfen gleichzeitig 8 Kinder betreut werden, laut Gemeinde hatten nur drei Familien Bedarf angemeldet. Laut Eltern und neuer Bedarfserhebung ist der Bedarf bei sieben bis neun Familien. Als Grund der Abweichung vermuten die Eltern, dass Kinder die im Herbst 2021 geboren wurden nicht erhoben wurden. Der Wille zur Fortführung war enden wollend, es gab keine Werbung, weder in der Gemeindezeitung oder Infobroschüre noch gab es eine Erwähnung im Bürgermeisterblog bzw. auf der Homepage der Gemeinde.
Die Eltern überbrachten Argumente, die den Fortbestand der Krabbelstube untermauern.
Folgende Punkte sind den Eltern für die Betreuung der Kinder wichtig:
- Verlässliche und persönliche Führung
- Ersatz bei kurzfristiger Abwesenheit
- Betreuungssicherheit ist auch bei längerem Ausfall einer Betreuungsperson sichergestellt
- Zentrale Lage, kurze Wege
- Pädagogische Leitung
- Entwicklungsförderung der Kinder im gleichen Alter
- Spielen mit gleichaltrigen Kindern
- Öffentliche Einrichtung in einem öffentlichen Raum
- Verlässlicher Fortbestand
Die seitens der Gemeinde angebotenen Alternativen wie die Ausbildung von weiteren Tagesmüttern, sowie das Krabbelstuben-Angebot in Göstling/Ybbs anzunehmen, sind für die Eltern kein gangbarer Weg.
Würden z.B. alle Kinder in die Krabbelstube nach Göstling/Y wechseln, würde dies einen zusätzlichen Fahrtenaufwand von 50km/Tag/Kind – 1000km/Woche ca. 40.000km/Jahr bedeuten.
Ein absolut falsches Signal in der heutigen Zeit und vor allem gewaltige Mehrkosten!
Quintessenz, der Bestand der Krabbelstube sollte nicht jedes Jahr infrage gestellt werden. Als Gemeinde Lunz am See sollten wir vehement hinter dieser Einrichtung stehen und diese laufend bewerben. Wir sollten diese Einrichtung zur Förderung der Attraktivität von Lunz am See als Wohnsitzgemeinde nutzen, so GfGr Danner!
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Der Bericht wurde Aufgrund einer Information durch die Kindergartenleitung geändert. Es wurde uns mitgeteilt, dass die Behauptung, bei Zuzug eines Kindergartenpflichtigen Kindes ein anderes den Kindergarten verlassen müsse, nicht stimmt. Wir entschuldigen uns für die fehlerhafte Recherche, keinesfalls wollten wir verunsichern.